Kosten
Erstberatung
Die Kosten für eine rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet werden. Sie zahlen nicht doppelt.
Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder ich für Sie weiter tätig werden soll.
Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar
Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.
Je nach Einzelfall kann auch eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden.